Per Definition ist ein Kampfhund ein Hund, der für Tierkämpfe eingesetzt wird. Dabei ist es unerheblich, ob ein Hund gegen einen Hund oder gegen ein anderes Tier kämpft. Die Wortherkunft ist somit eher im Einsatzgebiet des Tieres zu finden, als in dessen Rasse.
Die klare Antwort lautet: Nein! Listenhunde sind nicht zwangsläufig auch Kampfhunde. Ein Listenhund kann ein ganz normales Haustier sein, das keinerlei Aggression zeigt, wohingegen für Tierkämpfe gezüchtete Hunde meist eine gesteigerte Aggression aufweisen.
Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Definition von Listenhunden immer vom Bundesland abhängig ist. Zusätzlich werden die Haustiere in verschiedenen Bundesländern auch nochmal auf einer zweiten Liste unterschieden. Die Unterteilung lautet dann meist: “Hunde gefährlicher Rassen” und “Hunde besonderer Rassen”. Es gibt aber verschiedene Hunderassen, die in vielen Bundesländern auf den Listen auftauchen. Prominente Beispiele sind hier Hunde der Rassen Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Rottweiler, Tosa Inu, sowie der Mastiff und der Bullmastiff.
Kampf- beziehungsweise Listenhunde sind nicht grundsätzlich gefährlich. Meist landen Hunderassen auf der Liste, da sie aufgrund ihrer Größe einen deutlich gefährlicheren Biss haben oder durch mehrere Beißvorfälle gegen Menschen aufgefallen sind. Hierbei ist aber zu beachten, dass bestimmte Hunderassen meist auch von einer bestimmten Klientel gehalten werden und dort die falsche Erziehung genießen. Außerdem muss man beim Haustier zwischen guter und schlechter Aggression unterscheiden. Schlechte Aggressionen entwickeln die Tiere meist, wenn sie schlecht erzogen oder schlecht behandelt werden. Eine gewisse Grundaggression kann aber durchaus gewünscht sein, wenn man beispielsweise den Hund im Hundesport auslasten möchte und dort Schutzdienst trainiert. Hierbei steht für den Hund jedoch auch immer der Spieltrieb im Vordergrund.
Hunde werden nicht grundsätzlich böse oder aggressiv geboren. Meist liegt der Fehler hier in der Erziehung des Hundes. Auch ein Listenhund kann ein liebevolles Haustier sein. Wer sich dazu entscheidet einen Listenhund als Haustier zu halten, der sollte von Anfang an zwar konsequent in der Erziehung sein, den Hund aber nicht mit Schlägen maßregeln. Wer seinen Hund schlägt, schürt damit Aggressionen, die sich im schlechtesten Fall später nicht mehr verdecken lassen und der Hund somit zu einer gefährlichen Waffe wird.
Auch die Haltungsauflagen sind bei Listenhunden je nach Bundesland verschieden. Oftmals müssen Listenhunde, die als Haustier gehalten werden, einen Maulkorb tragen. Hinzu kommt meist der Leinenzwang. Zumindest der Maulkorb kann meist mit einem bestandenen Wesenstest abgelegt werden. Zusätzlich muss der Halter häufig ein makelloses Führungszeugnis nachweisen und sicherstellen, dass jede Person, die den Hund führt, über eine entsprechende Eignung verfügt. Eine Eignung kann beispielsweise über die Hundesachkundeprüfung beim zuständigen Amtsveterinär nachgewiesen werden. Der Hund muss außerdem in aller Regel über eine gültige Hundehaftpflicht verfügen und der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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